Bedingungen des Affiliate-Programms
Version 1.0 — 16. August 2026
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Sutram-Affiliate-Programm (das „Programm“), betrieben von Sutram Desenvolvimento de Software Ltda., einer brasilianischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen unter der CNPJ 63.317.644/0001-28, mit Sitz in Rua Paes Leme, 215, conjunto 1713, 05424-150, São Paulo, SP, Brasilien („Sutram“). Mit der Anmeldung zum Programm erklären Sie (der „Affiliate“), dass Sie diese Bedingungen gelesen, verstanden und vollständig akzeptiert haben. Bei Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und der portugiesischen Fassung hat die portugiesische Fassung Vorrang.
1. Begriffsbestimmungen
- Empfehlungslink: die dem Affiliate zugewiesene eindeutige URL mit seinem Tracking-Code.
- Geworbener Kunde: ein Kunde, der einen kostenpflichtigen Sutram-Tarif mit gültiger Zuordnung zum Affiliate gemäß Abschnitt 4 abonniert hat.
- Provision: die dem Affiliate gemäß Abschnitt 5 zustehende Vergütung.
- Dashboard: der authentifizierte Bereich, in dem der Affiliate Empfehlungen, Provisionen und Auszahlungen verfolgt.
2. Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen
2.1. Die Anmeldung ist kostenlos und unterliegt der Genehmigung nach Ermessen von Sutram. Sutram kann Bewerbungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2.2. Affiliates mit Sitz in Brasilien müssen eine ordnungsgemäß errichtete juristische Person (aktive CNPJ) sein, die Dienstleistungsrechnungen (nota fiscal) für Vermittlungs-/Agenturleistungen ausstellen kann. Natürliche Personen sind nicht teilnahmeberechtigt.
2.3. Affiliates mit Sitz außerhalb Brasiliens können natürliche oder juristische Personen mit der rechtlichen Fähigkeit zum Vertragsabschluss sein.
2.4. Der Affiliate versichert, dass alle Registrierungsangaben (einschließlich Steuer- und Zahlungsdaten) zutreffend sind, und verpflichtet sich, diese aktuell zu halten. Sutram kann Auszahlungen zurückhalten, solange Registrierungsprobleme ungeklärt sind.
2.5. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind: (a) Gesellschafter, Mitarbeiter und direkte Auftragnehmer von Sutram; (b) Konten, die erstellt wurden, um sich selbst oder Unternehmen der eigenen Unternehmensgruppe des Affiliates zu werben.
3. Art des Rechtsverhältnisses
3.1. Das Programm begründet ein kommerzielles Empfehlungsverhältnis. Es begründet kein Arbeits-, Gesellschafts-, Handelsvertreter-, Franchise- oder Exklusivitätsverhältnis zwischen den Parteien.
3.2. Der Affiliate ist nicht befugt, Sutram zu vertreten, in dessen Namen Verträge abzuschließen, Rabatte zu gewähren, Zusicherungen abzugeben oder Verpflichtungen für Sutram einzugehen.
3.3. Der Affiliate handelt unabhängig, trägt seine eigenen Kosten und ist frei, Produkte Dritter zu bewerben, einschließlich der von Wettbewerbern.
4. Zuordnung von Empfehlungen
4.1. Die Zuordnung erfolgt über ein First-Party-Cookie mit einer Gültigkeit von sechzig (60) Tagen ab dem Klick auf den Empfehlungslink. Maßgeblich ist der letzte gültige Klick vor der Registrierung.
4.2. Eine Empfehlung wird konsolidiert, wenn der Geworbene Kunde seine erste Zahlung für einen kostenpflichtigen Tarif leistet. Testphasen und kostenlose Tarife erzeugen keine Provision, erhalten die Zuordnung jedoch innerhalb des Cookie-Zeitfensters aufrecht.
4.3. Der Affiliate erkennt an, dass Cookie-basiertes Tracking technischen Einschränkungen unterliegt (Blocker, Löschen des Browserverlaufs, Gerätewechsel) und dass vom System nicht erfasste Empfehlungen keinen Anspruch auf Provision begründen. Die Aufzeichnungen des Tracking-Systems von Sutram sind die ausschließliche Grundlage für die Feststellung von Zuordnungen und Provisionen, außer in Fällen eines vom Affiliate nachgewiesenen offensichtlichen Fehlers.
4.4. Nach der Konsolidierung durch die erste Zahlung ist die Zuordnung endgültig und nicht übertragbar.
5. Provisionen
5.1. Satz: 25 % (fünfundzwanzig Prozent) des vom Geworbenen Kunden tatsächlich an Sutram gezahlten Betrags, abzüglich Rabatten, Stornierungen und Erstattungen, während der ersten zwölf (12) Monate ab der ersten Zahlung dieses Kunden. Nach Ablauf dieses Zeitraums erzeugen die Zahlungen des Kunden keine Provision mehr.
5.2. Berechnungsgrundlage: der Betrag jeder beglichenen Rechnung. Upgrades, Downgrades und anteilige Anpassungen werden automatisch in der Provision des jeweiligen Zeitraums berücksichtigt.
5.3. Währung: Die Provision entsteht in der Abrechnungswährung des Geworbenen Kunden (brasilianische Reais für Kunden in Brasilien; US-Dollar oder Euro für alle übrigen, gemäß der Währung des Abonnements), ohne Währungsumrechnung. Guthaben werden je Währung getrennt geführt.
5.4. Provisionsbeschränkung — Affiliates in Brasilien: Affiliates mit steuerlichem Sitz in Brasilien haben nur bei Kunden mit Abrechnung in brasilianischen Reais (BRL) Anspruch auf Provision. Rechnungen von Kunden mit Abrechnung in Fremdwährung werden im Dashboard als nicht provisionsfähig angezeigt. Diese Beschränkung hält alle Auszahlungen an brasilianische Affiliates innerhalb des inländischen Rechnungs- (nota fiscal) und Pix-Flusses (Abschnitt 6.2). Affiliates mit steuerlichem Sitz außerhalb Brasiliens haben Anspruch auf Provision bei Kunden mit Abrechnung in jeder Währung, einschließlich brasilianischer Reais.
5.5. Karenzzeit: Jede Provision bleibt für fünfundvierzig (45) Tage ab der Zahlung, aus der sie entstanden ist, ausstehend, um Erstattungen und Streitfälle zu berücksichtigen. Nach Ablauf der Karenzzeit wird die Provision im folgenden Monatszyklus zur Auszahlung freigegeben.
5.6. Rückbuchung: Erstattungen, Chargebacks, Betrug oder die Stornierung der zugrunde liegenden Zahlung führen zur Rückbuchung der entsprechenden Provision, auch nach der Freigabe. Erfolgt die Rückbuchung nach der Auszahlung, wird der Betrag mit künftigen Guthaben oder Auszahlungen verrechnet.
6. Auszahlungen
6.1. Auszahlungen erfolgen monatlich, vorbehaltlich eines freigegebenen Mindestguthabens, das je Währung geprüft wird: BRL 250,00 (BRL-Guthaben), USD 50,00 (USD-Guthaben) oder EUR 50,00 (EUR-Guthaben). Guthaben unterhalb des Mindestbetrags werden auf die folgenden Zyklen übertragen.
6.2. Affiliates in Brasilien: Die Auszahlung erfolgt per Pix auf ein Konto der registrierten juristischen Person, bedingt durch die Ausstellung einer Dienstleistungsrechnung (nota fiscal) für Vermittlungs-/Agenturleistungen in Höhe des für den Zyklus genehmigten Betrags. Ohne die Rechnung wird die Auszahlung zurückgehalten, ohne dass Zinsen oder Gebühren anfallen.
6.3. Affiliates außerhalb Brasiliens: Die Auszahlung erfolgt über Wise oder PayPal gemäß den registrierten Daten. Guthaben in US-Dollar und Euro werden in der Währung des Guthabens ausgezahlt; ein Guthaben in brasilianischen Reais wird mit Währungsumrechnung zum Datum der Überweisung zum jeweils geltenden Kurs des Anbieters überwiesen. Gebühren des Zahlungsdienstleisters des Affiliates (Empfang, lokale Umrechnung) trägt der Affiliate. Nach brasilianischem Recht erforderliche Einbehalte auf die Überweisung werden, soweit anwendbar, in der Abrechnung ausgewiesen (Abschnitt 8.2).
6.4. Bei Beendigung der Teilnahme (aus jedem anderen Grund als einem Ausschluss wegen Verstoßes — Abschnitt 9) werden verbleibende freigegebene Guthaben im folgenden Zyklus ausgezahlt, auch wenn sie unter dem Mindestbetrag liegen.
7. Unzulässiges Verhalten
Dem Affiliate ist es untersagt:
- Werbung auf die Marke zu schalten: bezahlte Anzeigen (Google Ads, Meta, Bing usw.) mit „Sutram“ oder Varianten/Falschschreibungen als Keywords zu schalten oder bezahlten Traffic aus solchen Keywords auf den Empfehlungslink zu leiten; Domains, Subdomains oder Social-Media-Handles zu registrieren, die die Marke enthalten oder Verwechslungsgefahr begründen;
- Sich selbst zu werben: den eigenen Empfehlungslink zu nutzen, um Sutram für sich selbst, für Unternehmen der eigenen Gruppe oder für Konten unter eigener Kontrolle zu abonnieren;
- Spam zu versenden: unaufgeforderte Massenkommunikation (E-Mail, SMS, Direktnachrichten) mit dem Empfehlungslink zu versenden;
- Irrezuführen: falsche oder nicht autorisierte Versprechen oder Aussagen über Funktionen, Preise, Garantien oder Ergebnisse von Sutram zu machen; sich als Sutram oder als dessen Vertreter auszugeben;
- Nicht autorisierte Anreize anzubieten: Rabatte, Cashback, Provisionsrückvergütungen oder sonstige finanzielle Anreize zum Abonnieren anzubieten, außer über einen von Sutram für den Affiliate erstellten offiziellen Gutschein;
- Künstlichen Traffic zu erzeugen: Klicks, Registrierungen oder Abonnements durch automatisierte, betrügerische oder künstlich incentivierte Mittel zu erzeugen;
- Mit unangemessenen Inhalten in Verbindung zu bringen: den Empfehlungslink in Kontexten zu platzieren, die rechtswidrig, verleumderisch oder diskriminierend sind oder die Marke mit schädlichen Inhalten in Verbindung bringen.
8. Offenlegungspflicht und Steuern
8.1. Der Affiliate muss gegenüber seinem Publikum klar und deutlich offenlegen, dass er eine Vergütung für Empfehlungen erhält, im Einklang mit den anwendbaren Werbegesetzen und der Selbstregulierung (in Brasilien die Influencer-Werberichtlinien des CONAR; in den USA die FTC Endorsement Guides; sowie entsprechende Regelwerke in anderen Rechtsordnungen).
8.2. Jede Partei ist für die ihr gesetzlich zugewiesenen Steuern verantwortlich. Sutram nimmt die nach brasilianischem Recht erforderlichen Einbehalte vor, soweit anwendbar. Der Affiliate ist allein für die Steuern auf erhaltene Provisionen in seiner eigenen Rechtsordnung verantwortlich.
9. Sperrung, Ausschluss und Beendigung
9.1. Jede Partei kann die Teilnahme jederzeit ohne Vertragsstrafe durch Mitteilung beenden. Die freiwillige Beendigung berührt bereits entstandene Provisionen nicht; diese folgen dem regulären Karenz- und Auszahlungsablauf; neue Rechnungen zuvor geworbener Kunden erzeugen nach der Beendigung keine Provision mehr.
9.2. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen berechtigt Sutram, je nach Schwere: (a) den Affiliate zu sperren — neue Zuordnungen werden eingefroren, entstandene Provisionen bleiben erhalten; oder (b) den Affiliate auszuschließen — ausstehende sowie freigegebene, aber nicht ausgezahlte Provisionen werden storniert, unbeschadet rechtlicher Schritte in Betrugsfällen.
9.3. Sutram teilt dem Affiliate die ergriffene Maßnahme und deren Begründung mit, es sei denn, die Mitteilung könnte eine laufende Betrugsuntersuchung gefährden.
10. Geistiges Eigentum
10.1. Sutram gewährt dem Affiliate eine beschränkte, nicht ausschließliche, widerrufliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Marke „Sutram“ und der offiziellen Werbematerialien, ausschließlich für Zwecke des Programms und im Einklang mit diesen Bedingungen.
10.2. Die Lizenz endet automatisch mit der Beendigung der Teilnahme. Nichts in diesen Bedingungen überträgt dem Affiliate Rechte an den Marken, der Software oder den Inhalten von Sutram.
11. Personenbezogene Daten
11.1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Affiliates richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Sutram und dem anwendbaren Recht (LGPD und, soweit anwendbar, DSGVO).
11.2. Der Affiliate erhält keine personenbezogenen Daten der Geworbenen Kunden — das Dashboard zeigt ausschließlich aggregierte Kennzahlen und Provisionsbeträge an.
11.3. Beim Aufbau eines eigenen Publikums ist der Affiliate für die Einhaltung der für seine Kanäle geltenden Datenschutz- und Marketinggesetze verantwortlich.
12. Haftungsbeschränkung
12.1. Das Programm wird ohne Mängelgewähr („wie besehen“) bereitgestellt. Sutram garantiert dem Affiliate weder Konversionsvolumina noch eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Trackings noch finanzielle Ergebnisse.
12.2. Die Gesamthaftung von Sutram gegenüber dem Affiliate aus jedwedem mit dem Programm zusammenhängenden Grund ist auf den Betrag der fälligen und nicht ausgezahlten Provisionen begrenzt.
13. Änderungen dieser Bedingungen
13.1. Sutram kann diese Bedingungen und die kommerziellen Parameter des Programms (Satz, Dauer, Karenzzeit, Mindestbeträge) mit einer Ankündigungsfrist von dreißig (30) Tagen per E-Mail an die registrierte Adresse und/oder über das Dashboard ändern.
13.2. Änderungen wirken nicht rückwirkend: Bereits entstandene Provisionen folgen den Regeln, die am Tag der zugrunde liegenden Kundenzahlung galten. Die fortgesetzte Teilnahme nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Föderativen Republik Brasilien. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten werden die Gerichte von São Paulo, SP, Brasilien vereinbart, unter Ausschluss jedes anderen, wie privilegiert er auch sein mag.
15. Allgemeine Bestimmungen
15.1. Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das Programm dar und ersetzen frühere Absprachen.
15.2. Die Duldung einer Nichteinhaltung stellt keinen Verzicht dar. Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die übrigen nicht.
15.3. Der Affiliate darf seine Stellung im Programm nicht ohne vorherige Zustimmung von Sutram abtreten.
15.4. Offizielle Mitteilungen erfolgen über die registrierte E-Mail-Adresse des Affiliates und über affiliates@sutram.io.